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Diese Vorlage regelt die Lizenzrechte, sofern ein Vertrag mit dem Urheber besteht und man die Medien an eine Drittpartei weitergeben möchte.

Wenn als Beispiel Schweiz Tourismus Bilder von euch haben möchte, dann können die Bilder im Rahmen der Sub-Lizenz unter der selben Lizenzart an ST weitergegeben werden.

→ Es gilt hier. Man kann nur das weitergeben, was man selbst auch mit dem Urheber abgemacht hat.

Sprich wenn man eine Lizenzart “Promotion“ hat auf ein Bild, dann darf ST für das selbe Bild auch “Promotion“ verwenden.

*Austausch über Brief, Scan oder Mail möglich. Nach Möglichkeit im Doppel versenden, damit jede Partei ein Exemplar hat.

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